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EU-Lifeprojekt zum Schutz der Europäischen Sumpfschildkröte
und der Amphibien im Nordeuropäischen Flachland
Haupt-Projekt-Internetseite
(Litauen)
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Herpetologen Litauens, Polens und Deutschlands
initiierten ein Projekt zum Schutz der Europäischen Sumpfschildkröte
und der Amphibien im Nordeuropäischen Flachland. Es hat eine Laufzeit
von 2005 bis 2009. Als Leitarten wurden die FFH-Anhang II -Arten Emys orbicularis,
Bombina bombina und Triturus cristatus definiert. Arbeitsschwerpunkte sind
der Erhalt, die Revitalisierung und die Vernetzung der Lebensräume
dieser Arten. Als Synergieeffekt ist eine signifikante Verbesserung des
Gebietswasserhaushaltes, eine Strukturanreicherung und eine Aufwertung faunistischer
Lebensräume zu erwarten. |
- Projektteilnehmer
- Projektzeitraum
- Leitarten, Inhalte, Maßnahmen, Projektgebiete
in Deutschland/Brandenburg
- Projektträger Deutschland/Brandenburg
- Projektmanagement in Brandenburg
- Zusammenarbeit
- Finanzierung
- Antragstellung
- Workshop am 17.-19. März 2006
- Workshop am 5.-8. Mai 2006
- Faltblatt zu den geschützten Arten
- Faltblatt zu den geschützten Habitaten
- Internationaler Workshop zum Thema Schutz
der Reliktpopulationen der Europäischen Sumpfschildkröte am nördlichen
Arealrand Erfahrungen und Perspektiven in Angermünde am 21. -22. April
2009
- Jahrestagung
der Brandenburger und Berliner Feldherpetologen am 24.-25. April 2009
1. Projektteilnehmer
Das EU-Lifeprojekt ist ein Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzverbänden
und -Verwaltungen aus Litauen, Polen und Deutschland. Bei der logistischen Projektvorbereitung
und -umsetzung erhält das Projekt Unterstützung aus Dänemark .
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2. Projektzeitraum
Die Laufzeit des Projektes beträgt insgesamt fünf Jahre.
Der Maßnahmenbeginn war am 8. Januar 2005. Der Projektabschluß erfolgt
im Jahre 2009.
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3. Leitarten, Inhalte, Maßnahmen,
Projektgebiete in Deutschland/Brandenburg
Die Leitarten sind die nach der FFH-Richtlinie Anhang II besonders
geschützten Arten Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis,
Rotbauchunke Bombina bombina und Kammmolch Triturus cristatus.
Schwerpunkt des Projektes sind Maßnahmen, die dem Erhalt, der Revitalisierung
und Vernetzung der Lebensräume dieser Arten im Bereich ihrer nordwestlichen
Arealgrenze dienen. Weitere Zielarten sind die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
besonders zu schützenden Arten, wie Moorfrosch Rana arvalis, Knoblauchkröte
Pelobates fuscus, Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae, Wechselkröte
Bufo viridis und Zauneidechse Lacerta agilis.
Als Synergieeffekt ist durch die Maßnahmen eine wesentliche Habitatverbesserung
für alle weiteren autochthonen Amphibien- und Reptilienarten zu erwarten.
In den Brandenburger Projektgebieten wird auch der Laubfrosch Hyla arborea
(in Brandenburg vom Aussterben bedroht) profitieren.
Wesentliche Maßnahmen stellen Flächenkauf, Gewässerrevitalisierung,
Gewässerrandstreifen und Feldgehölzpflanzungen dar.
In Deutschland liegen sämtliche Maßnahmengebiete im Land Brandenburg.
Die einbezogenen sechs "NATURA-2000"-Gebiete verteilen sich auf die
Landkreise Uckermark mit drei Teilgebieten, mit je einem Teilgebiet der Landkreis
Barnim, der Landkreis Märkisch-Oderland und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Sie besitzen für den Schutz der o.g. Arten eine herausragende Bedeutung.
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4. Projektträger Deutschland/Brandenburg
Als Projektträger in Deutschland fungieren die Arbeitsgemeinschaft
Natur- und Artenschutz e.V. (AGENA e.V) für fünf Gebiete und der Landschaftsförderverein
(LFV) Oberes Rhinluch e.V. für ein Gebiet.
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5. Projektmanagement in Brandenburg
Das Projektmanagement in Brandenburg wird für die entsprechenden
Teilprojekte von Mitarbeitern der Trägervereine durchgeführt.
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6. Zusammenarbeit
Das Brandenburger Projekt ist in enger Zusammenarbeit mit der
Naturschutzstation Oberes Rhinluch, Landesumweltamt Brandenburg, erarbeitet worden.
Sämtliche Projektinhalte und Maßnahmen werden in Zusammenarbeit und
Abstimmung mit den zuständigen Behörden, wie Landesbehörden, Kreisverwaltungen,
Großschutzgebietsverwaltungen und den Landeigentümern, Landnutzern
und Verbänden umgesetzt.
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7. Finanzierung
Das EU-Lifeprojekt wird zu 50% von der Europäischen Union
gefördert. Die restlichen 50% müssen von den Projektträgern in
Kofinanzierung bzw. als Eigenanteil realisiert werden.
Als Kofinanzierer fungieren die Klara Samariter-Stiftung, die Heinz Sielmann Stiftung,
die Deutsche Umwelthilfe und die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg.
Die Klara Samariter-Stiftung und die Heinz Sielmann Stiftung sind bereits in bedeutendem
Maße finanziell am Brandenburger Sumpfschildkrötenprojekt beteiligt.
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8. Antragstellung
Die Antragstellung bei der zuständigen EU-Behörde in
Brüssel erfolgte als internationales Projekt über das Umweltministerium
Litauens.
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| Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:
Agena e.V.
Nauener Str. 68
16833 Linum
Telefon: 033922 / 900057
e-mail: agena @ herpetopia.de
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